Häusliche Betreuung nach §45a SGB XI
Seit 25.05.2018 hat der Verein Jung&alt – Für gegenseitige Hilfe die offizielle Anerkennung des Landratsamts Ortenaukreis für die häusliche Betreuung hilfebedürftiger Menschen.
Die Anerkennung gilt für unser Betreuungs- und Entlastungsangebot im häuslichen Bereich für Menschen mit einer demenziellen Erkrankung und für Menschen mit körperlichen Einschränkungen in der Gemeinde Willstätt/Randgemeinden der Stadt Kehl.
Gesetzlicher Hintergrund: Anerkennung eines Angebots zur Unterstützung im Alltag nach §45a SGB XI (11.Sozialgesetzbuch und der Unterstützungsangebot-Verordnung B.-W. (UstA-VO BW) vom 17. Januar 2017)
Seit Bestehen des Vereins besuchen wir Mitglieder und Nichtmitglieder, die das Angebot in den Vereinsräumen nicht oder nicht mehr wahrnehmen können, zu Hause oder in den entsprechenden Pflegeheimen.
Die steigende Anzahl von Menschen mit einer demenziellen Erkrankung erfordert eine qualitativ hochwertige Betreuung.
Unsere Betreuerinnen werden nach den Anforderungen des § 45 SGB XI fortlaufend geschult und Betroffene können die Aufwendungen für die Betreuung bei der Pflegekasse geltend machen.
Die Betreuerinnen sorgen für eine angenehme, konflikt- und stressfreie Atmosphäre.
Sie trainieren mit einfachen Spielen das Gedächtnis, führen altersgerechte gymnastische Übungen durch und unternehmen Zeitreisen in die Vergangenheit. So kann auch immer wieder Bezug auf die Ortsgeschichte genommen werden.
Auch Musik kann bei vielen Menschen angenehme Gefühle und Erinnerungen auslösen und für Aufmunterung sorgen.
Damit ist die für Menschen mit einer demenziellen Erkrankung so wichtige Erinnerungsarbeit (Biografiearbeit) möglich, durch die ihnen ein Stück weit Orientierung gegeben werden kann und durch den regelmäßigen Besuch erfahren sie eine gewisse (Tages-)Struktur.
Die häusliche Betreuung bedeutet für die in hohem Maße belasteten Angehörigen eine wichtige Entlastung ohne dass die Betroffenen ihr gewohntes Umfeld verlassen müssen.
Anprechpartnerin:
Bärbel Schreiber, Tel. 0176 31560522